Grünes Licht in Sachen Stiefkindadoption in Regenbogenfamilien vom Nationalrat

Montagnachmittag, 2. März 2026 im Bundeshaus: Tamara Funiciello beginnt ihre Rede: «Ich bin stolzes Vorstandsmitglied der Lesbenorganisation Schweiz». Als Direktbetroffene könne sie aus erster Hand versichern: «Lesben kriegen Kinder». Und die einzige Frage, die sich jetzt in dieser Debatte stelle, sei nicht, ob «wir das gut finden oder nicht», sondern: «Wollen wir diesen Kindern die gleiche rechtliche Sicherheit geben wie allen anderen Kindern in diesem Land auch?».

Der Bundesrat hat diese Ungerechtigkeit erkannt und will, dass im Zivilgesetzbuch die Stiefkindadoption angepasst wird – und damit vier Jahre nach Annahme der «Ehe für alle» die rechtliche Lücke zwischen lesbischen Paaren und heterosexuellen Eltern schliessen.

Im parlamentarischen Prozess hat die entsprechende Vorlage nun eben am 2. März 2026 eine weitere Hürde genommen: Der Nationalrat nahm mit 121 zu 55 Stimmen den Gesetzesentwurf deutlich an. Opposition gab es nur vonseiten der SVP, da es «weder eine Dringlichkeit noch eine Notwendigkeit gebe, um die Bestimmungen zur Stiefkindadoption derart tiefgreifend anzupassen». Woher da der Wind weht, zeigt die realitätsferne Begründung der SVP vom Oktober 2024: «Unter dem Strich schwächt das hinter der Vorlage stehende ideologische Projekt die Interessen der betroffenen Kinder erheblich». Da steckt die «Sünneli»-Partei wohl irgendwo in einer längst und glücklicherweise vergangenen Zeit fest.

Die nächste Hürde im parlamentarischen Prozess: Der Ständerat – der hoffentlich den gleichen Weg wie Bundesrat und Nationalrat einschlägt!

Auch wenn bei Regenbogenfamilien von Beginn an zwei Wunschelternteile vorhanden sind, muss in zahlreichen Fällen ein Elternteil ein aufwändiges Adoptionsverfahren durchlaufen. Der Nationalrat will die Anforderungen an die Prüfung des Kindeswohls nun so anpassen, dass die Abklärungen auf das Notwendige reduziert werden – was in der Praxis bedeutet, dass ein deutlich kürzeres und weniger demütigendes Verfahren die Kinder schneller durch zwei Elternteile rechtlich absichert.

Im vergangenen Dezember hatte die Lesbenorganisation Schweiz unter Regenbogenfamilien, die ihre eigenen Kinder adoptieren mussten, eine Umfrage durchgeführt. Das Fazit daraus ist eindeutig: Die Verfahren sind nicht nur belastend und langwierig, sondern auch willkürlich, da sie vom Wohnsitzkanton abhängen. Zudem wurde festgestellt, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen massiv sind – in einigen Kantonen ist ein Abschluss innerhalb von zwei Monaten möglich, während andere 30 Monate benötigen. «Diese diskriminierende Situation ist untragbar und wird sich nun glücklicherweise ändern», stellt Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der Lesbenorganisation Schweiz, in einer gemeinsamen Medienmitteilung der LGBTIQ-Organisationen erfreut fest.